Poolmex

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Zwischen der poolmex UG (haftungsbeschränkt) als Auftragnehmer - und dem Auftraggeber - gelten folgende Geschäftsbedingungen als vereinbart. Sämtliche zwischen der poolmex UG und AG getätigten Geschäfte unterliegen ausschließlich den nachstehenden Geschäftsbedingungen.

1.1 Die GB des AG verpflichten uns nicht, auch wenn wir Ihnen nicht nochmals bei oder nach Vertragsabschluss ausdrücklich widersprechen.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die poolmex UG.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Die am Tage der Angebotsabgabe gültigen Preislisten liegen unserem Angebot zugrunde. Sie sind grundsätzlich freibleibend, wenn nicht schriftlich und ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

2.2 Angebote, Kostenvoranschläge, Druckvorlagen, Berechnungen, Werbe- und Informationsmaterial sowie sonstige Vertrags- und Lieferunterlagen verbleiben Eigentum der poolmex UG. Die poolmex UG behält auch das Nutzungs- und Urheberrecht an ihnen.

2.3 Angegebene Abmessungen, Gewichte sowie Prospektabbildungen sind nur anschaulich und unverbindlich. Eigenschaften gelten nur als zugesichert, wenn eine Zusicherung schriftlich und ausdrücklich vom AN erfolgt ist.

2.4 Aus bedingten Gründen, durch technischen Fortschritt des Lieferanten unserer Erzeugnisse resultierend können keine Rechte abgeleitet werden.

2.5 Die Bestellung des AG gilt erst dann als angenommen, wenn sie vom AN schriftlich, bestätigt worden ist.

Im Besonderen gilt bei Bestellung eines PP (POLYPROPHYLEN) Beckens die vom AN überstellte CAD Zeichnung in Draufsicht und Schnitt an den AG, als Vertragsbestandteil. Der AG hat die CAD Zeichnung zur Produktionsfreigabe zu prüfen und schriftlich bestätigt an den AN zurückzusenden.

Mündliche oder andere Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch das AN.

2.6 Für die Lieferung gelten allein die Bestimmungen des Kaufvertragsrechts (§ 433 ff. BGB).

2.7 Bei Vertragsabschluss hat der AG 100% des Betrages des gesamten Lieferumfanges des AN in bar, Überweisung oder per Scheck anzuzahlen. Lagerware (auch bestellte Ware) wird innerhalb 4 Wochen durch den AG abgeholt bzw. vom AN geliefert, wenn die Ware seitens des Herstellers oder Großhändlers an den AN geliefert und eingetroffen ist. Außnahmen bestehen bei Produkten welche im speziellen für den AN hergestellt werden. sowie anderen getroffenen Vereinbarungen. Sollte diese Frist vom AG nicht eingehalten werden, so wird nach Ablauf der Frist eine Lagergebühr in Höhe von 5,00 € pro Tag ab dem 30. fällig.

Die Anlieferung der Ware erfolgt erst nach Geldeingang auf das vom AN genannte Konto. Die Lieferung ist bei Entgegennahme vom AG auf Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Jede Beanstandung ist sofort in Schriftform an den AN weiterzuleiten. Forderungen aus der Unvollständigkeit der Lieferung, äußerlich erkennbarer Mängel usw., die nicht bei der Übergabe beanstandet wurden, können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese gilt auch, wenn der AN an eine andere Adresse als die des AG geliefert hat.

Die Anlieferung erfolgt frei Bordsteinkante ohne entladen.

2.8 Bei einer Liefergröße bis 30kg erfolgt die Auslieferung über den DPD per Nachname oder nach Erhalt des Betrages per Überweisung. Ab einer Packungsgröße von 30kg und mehr erfolgt die Lieferung per Spediteur. Es entstehen Lieferkosten, berechnet nach Gewicht und Kilometer, diese Kosten sind von dem AG zu tragen.

2.9 Bei Anlieferung durch den AN mit eigenen Spezial-Fahrzeug geht die Gefahr mit Anlieferung am Grundstück auf den AG über. Des Weiteren geht grundsätzlich die Gefahr auf den AG über, wenn die Ware unseren AN bzw. das Herstellerwerk verlässt. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des AG, so geht bereits am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des APC die Gefahr auf den AG über.

3. Rücktritt vom Vertrag

3.1 Der AG kann innerhalb von 3 Tagen vom Vertrag zurücktreten und erhält dann die Anzahlung von 100% zurück. Erfolgt die Anlieferung der Ware oder eine Teillieferung an den AG innerhalb dieser 3 Tage und der AG verweigert die Annahme derselben oder die Bezahlung des Restbetrages, so sind wir berechtigt, die Anzahlung von 80% einzubehalten und die Fahrtkosten zu berechnen.

4. Preise

4.1 Wenn nichts anderes angegeben ist, gelten die Preise ab AN oder Herstellwerk ohne Verpackung zzgl. der gesamten MwSt. in der jeweiligen Höhe.

4.2 Transportkosten auf dem Grundstück (z. B. Kran, Spezialfahrzeuge, Hilfskräfte usw.) gehen immer zulasten des AG. Dieser Transport ist durch den AG selbst zu organisieren. Sonderkosten des Transports wie z. B. Fahrkosten, Fremdgrundstückskosten, Sondergenehmigungen usw. gehen ebenfalls zulasten des AG.

5. Lieferzeit

5.1 Der Liefertermin wird mit dem AG mündlich, fernmündlich oder schriftlich festgelegt. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware den AN verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem AG mitgeteilt wurde.

6. Gewährleistung

6.1 Bei Nichteinhaltung der Anwendungsvorschriften für den Einsatz der Chemikalien und den daraus resultierenden Veränderungen der Beckenoberfläche und Einbauteile wird eine Garantieübernahme durch den AN ausgeschlossen.

6.2 Für Elektroteile wird eine Garantie von 24 Monaten vom AN übernommen. Alle anderen mechanischen Teile unterliegen den Garantiebestimmungen der Lieferer, worauf der AN keinen Einfluss hat. Bei unsachgemäßer Bedienung und Handhabung der gesamten Filtertechnik einschließlich Elektrotechnik wird vom AN jegliche Garantie ausgeschlossen.

6.3 Die gesamte elektrotechnische Verlegung der Filteranlage darf nur durch einen dafür zugelassenen Elektro-Fachmann ausgeführt werden, entsprechenden Bestimmungen nach VDE 702 und deren laufenden Ergänzungen. Der AG ist dafür voll verantwortlich. Auch wenn der AN nach erfolgter Montage der Filteranlage den Probelauf durchgeführt hat, entbindet dies den AG nicht von der Verantwortung, die Elektroarbeiten durch einen zugelassenen Elektrofachmann ausführen zu lassen.

6.4 Der AG oder der bauausführende Betrieb muss den Standort des Beckens festlegen. Der AN ist nur der Lieferer des Beckens und der verschiedenen Teile mit Zubehör.

6.5 Allgemeine Haftungsbeschränkung - sofern wir ungeachtet unserer Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zum Schadenersatz verpflichtet sind, haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

6.6 Bei PP (POLYPROPHYLEN) Becken handelt es sich um Konstruktionsbedingte Handarbeit, hier kann es aufgrund des Materiales, der Wandstärke und Form der Becken durch bauformbedingte Konstruktionen, zu leichten Verformungen und Farbveränderungen kommen. Dies stellt keinen Mangel dar und ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 An allen vom AN gelieferten Waren behalten wir uns bis zum Ausgleich aller uns gegen den AG zustehenden Forderungen das Eigentum vor. Im Falle der Be- und Verarbeitung durch den AG ist sein Eigentumserwerb ausgeschlossen; der AG verarbeitet und erwirbt das Eigentum für uns.

Bei Zusammentreffen mit Eigentumsvorbehalten anderer Lieferanten erwerben wir gemeinschaftliches Eigentum mit diesen.

7.2 Stellt die poolmex UG fest, dass der AG zahlungsunfähig ist und dies durch Dritte bestätigt wird, obwohl gemäß Vertragsabschluss die 100% der Gesamtsumme angezahlt wurden, tritt der AN unter Einbehalt dieses Betrages von dem Vertrag zurück.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

8.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen ist der Ort, von dem die Ware versendet wird. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Bestellers ist die poolmex UG. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse ist das Amtsgericht Halle (Saale). Für alle Rechtsbeziehungen gilt unter Ausschluss ausländischer Rechte deutsches Recht.